Pfändungsfreies Konto der Sparkasse

schufafreies Girokonto inklusive Mastercard

Pfändungsfreies Konto bei der Sparkasse

Jedem dem eine gerichtliche Kontenpfändung droht, kann nur empfohlen werden, sich schnellstmöglich um eine Umwandlung seines laufenden Girokontos in ein pfändungsfreies Konto zu bemühen. Dies schützt monatliche Zahlungseingänge bis zur Höhe des Existenzminimums (für Alleinstehende sind dies zur Zeit 985,15 Euro) vor der Pfändung. So können sowohl die wichtigsten monatlichen Zahlungsverpflichtungen, wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen beglichen werden, als auch Barmittel für die notwendigsten Einkäufe abgehoben werden. Der Gesetzgeber hat das sogenannte P-Konto mit Wirkung zum 1. Juli 2010 eingeführt, um Menschen in Verschuldungssituationen auch bei gegen sie laufenden Kontopfändungen in jedem Fall eine normale Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Und die setzt ein Girokonto für Überweisungen, Bargeldabhebungen und Lastschriften unbedingt voraus.

Die Tatsache, dass aus dem bisherigen Girokonto ein pfändungsfreies Konto wurde, ist für Außenstehende nicht erkennbar. Die Kontonummer ist unverändert, ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften werden nach wie vor ausgeführt, solange sie den monatlichen Pfändungsfreibetrag nicht übersteigen.

Hohe Gebühren bei pfändungsfreien Konten

Alle deutschen Banken und Sparkassen sind per Gesetz verpflichtet, jedem Bürger ein pfändungsfreies Konto zu gewähren, beziehungsweise ein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
Allerdings muss angemerkt werden, dass diese Pflicht in Bankenkreisen auf wenig Begeisterung gestoßen ist. Dies wird begründet mit dem höheren Verwaltungsaufwand, den diese Konten mit sich bringen.
Tatsache ist allerdings auch, dass Kreditinstitute Kunden, die in pfändungsfreies Konto beantragen, aus nachvollziehbaren Gründen Kreditkarte und Dispositionskredit kündigen. Oft ziehen sie auch die EC-Karte ein und geben stattdessen eine einfache Geldkarte heraus. Damit verlieren Banken die wichtigsten Verdienstmöglichkeiten, die Girokonten mit sich bringen.
Zudem verlangen viele Kreditinstitute zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren weitere Gebühren, wiederum begründet mit dem höheren Arbeitsaufwand. Gebühren für das pfändungsfreie Konto von teilweise über 15 Euro monatlich sind gerade für Menschen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen, nicht akzeptabel.

Das diesbezügliche Verhalten der deutschen Sparkassen ist sehr unterschiedlich: Während manche regionalen Sparkassen mit viel Verständnis auf die Wünsche der Kunden nach P-Konten reagieren und keine Zusatzgebühren verlangen, gibt es auch Sparkassen die mit Ablehnung und hohen Zusatzgep Pfändungsfreies Konto bei der Sparkasse eröffnen möchte und derartig negative Erfahrung macht, kann sich an die ortsansässige Verbraucherberatung oder Schuldnerberatungsstelle wenden. Oft legen diese für den Betroffenen Beschwerde bei der Sparkasse ein und können auf diese Art deutlich günstigere Konditionen durchsetzen.

Stand 10.03.2011

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