Schufa Eintrag löschen
Bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, werden viele persönliche Daten gespeichert. Die Schufa ist eine privatrechtliches Unternehmen und speichert von etwa 70 Millionen Personen etwa 450 Millionen Informationen zu deren Kaufverhalten. Die Speicherung bezieht sich auf die Zahlungsmoral der Personen bei Krediten oder Ratenkäufen. Die Schufa bezieht ihre Informationen von den Geschäftspartnern, mit denen man schon einmal in Verbindung war. Diese geben dann zum Beispiel bei einem Kredit an , wie man der Zahlungsverpflichtung nach gekommen ist. Dies können dann widerum andere Händler oder Kreditinstitute einsehen, wenn es zu Geschäften kommen soll. Diese Unternehmen können dann, wenn man alle Zahlungsforderungen erfüllt hat, diesen Schufa Eintrag löschen.
Bleibt der Schufa Eintrag bestehen?
Im üblichen Fall bleibt der Schufa Eintrag noch drei Jahre, nachdem man die letzten Forderungen erfüllt hat bestehen. Wenn man also in seine Schufa Akte Einblick genommen hat und feststellt, dass da noch etwas drin steht, was eigentlich schon lange erledigt ist, kann man diesen Schufa Eintrag löschen lassen. Aber man sollte schon im Vorfeld daran denken, dass so ein Eintrag ja nicht unbedingt nachteilig ist. Es kann zum Beispiel bei der erneuten Aufnahme eines Kredits , auch bei einer anderen Bank, durchaus von Vorteil sein, wenn diese ersehen kann, dass man beim letzten Kredit nicht in Zahlungsverzug geraten ist, sondern immer pünktlich und vertragskonform bis zu Ende bezahlt hat. Dies gilt es zu bedenken , wenn man den Schufa Eintrag löschen lassen möchte.
Leider kann es vorkommen, dass man aus welchen Gründen auch immer, den finanziellen Forderungen nicht nachgekommen ist. In diesem Fall können die betreffenden Vertragspartner der Schufa diese Versäumnisse melden. Man nennt dies auch eine negative Schufa. Neuerdings gibt es aber eine Möglichkeit, solche Schufaeinträge vorzeitig löschen zu lassen. Allerdings müssen dazu ganz bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem, dass
- die Forderung der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt
- der Betrag der entsprechenden Forderung kleiner oder gleich 1.000 Euro ist
- die Forderung innerhalb eines Monats beglichen wurde, und vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt wurde
Außerdem darf es sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln. Nur wenn dies alles erfüllt ist, kann man Schufaeinträge vorzeitig löschen lassen, sonst bleibt die Forderung zwar dann als erledigt, aber bis zum Ende der üblichen Speicherfrist (drei Jahre) gespeichert.
Im Zeitalter des Internets erhält man für knapp 20 Euro einen unbefristeten Online Zugang zu seinen Daten bei der Schufa. Man hat damit immer alle Daten im Blick, kann unter Umständen schnell bei einem Identitätsmissbrauch reagieren. Man kann auch über die Bonität eines Unternehmens Informationen bekommen, damit man vorher schon weiß, mit wem man Geschäfte macht. Einen Schufa eintrag online löschen geht nicht, denn das ist ja immer von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Aber auf Antrag, den man online machen kann, werden dann auch die nicht mehr benötigten Daten gelöscht. Es ist also nur so indirekt möglich einen Schufa eintrag online löschen zu lassen.
Stand 27.03.2011