Guthabenkonto Deutsche Bank

Guthabenkonto der Deutschen Bank

Heutzutage gerät ein Verbraucher schnell in die Schuldenfalle: Banken, Versandhäuser und Autohändler machen es leicht, sich mithilfe von Krediten Konsumwünsche in nahezu unbegrenzter Höhe zu erfüllen. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeiten, ohne darauf zu achten, eine vernünftige Relation zwischen eingegangenen finanziellen Verpflichtungen und ihrem verfügbaren Einkommen einzuhalten. Kommt dann eine Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes hinzu, können die Kredite oft nicht mehr bedient werden. Der Dispositionskredit wird nach Möglichkeit sogar über das vorgesehene Überziehungslimit hinaus in Anspruch genommen. Spätestens nach dem ersten gerichtlichen Mahnbescheid nimmt die Schufa die ersten Negativeinträge vor. In dieser Situation kündigen die meisten Banken ihren Kunden die Geschäftsbeziehung auf und entziehen ihnen das Girokonto.

Betroffene stehen dann vor größten Schwierigkeiten bei monatlich anfallenden Zahlungseingängen und -ausgängen wie Gehalt oder Arbeitslosengeld, Miete, Telefonrechnungen und Versicherungen.
Um auch Menschen in finanziellen Schwierigkeiten jederzeit die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, haben deutsche Banken und Sparkassen in ihrem Zentralen Kreditausschuss (ZK) in einer freiwilligen Selbstverpflichtung beschlossen, auch diesem Personenkreis Girokonten zur Verfügung zu stellen.

Dies geschieht in Form des Guthabenkontos, auch Konto für Jedermann genannt. Die Besonderheit an dieser Art von Konto ist, dass es ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Das bedeutet: Damit Lastschriften, Überweisungen und Geldabhebungen am Bankautomaten oder Schalter ausgeführt werden können, muss stets ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto vorhanden sein. Nicht vergessen werden darf, dass dieses Guthaben auch stets hoch genug sein muss, um anfallende Bankgebühren zu decken.

Guthabenkonto der Deutschen Bank

Natürlich hat auch die Deutsche Bank als größte deutsche Bank im Zentralen Kreditausschuss die oben erwähnte freiwillige Selbstverpflichtung unterschrieben und hat sich demnach verpflichtet, Menschen in einer wirtschaftlichen Notlage ein Jedermann Konto einzurichten.

In der Praxis fällt die Bereitschaft, tatsächlich ein Guthabenkonto der Deutschen Bank zu eröffnen jedoch von Filiale zu Filiale sehr unterschiedlich aus. Teilweise erfolgen Ablehnungen der Kontoeröffnung auch zu Recht: Es wurden bestimmte Kriterien vom Zentralen Kreditausschuss definiert, bei deren Vorliegen die Führung eines Guthabenkontos als unzumutbar verweigert werden darf. Dies sind insbesondere unvollständige oder unwahre Angaben des Kunden, der begründete Verdacht auf Missbrauch des Kontos und ein Überhandnehmen der Pfändungen, die über das Konto abgewickelt werden.
Jedem Kunden, der ein Guthabenkonto der Deutschen Bank beantragen möchte, ist deswegen zu empfehlen, von Anfang an offen und ehrlich seine finanziellen Probleme gegenüber dem Bankmitarbeiter darzulegen.

Sollte es dennoch Probleme geben, helfen Schuldnerberatungen weiter, die über viele Erfahrungen in dieser Hinsicht mit Kreditinstituten verfügen.