Privatkreditvertrag
Ein Privatkredit ist ein Darlehen an eine natürliche Person, bei dem nicht eine Bank, sondern eine Privatperson als Darlehensgeber auftritt. Seit Jahrhundert sind derartige private Kredite zwischen Eltern und Kindern üblich, meistens für große Investitionen, wie zum Beispiel für den Erwerb einer eigenen Immobilie oder für die Existenzgründung. Doch auch von Großeltern oder Geschwistern der Eltern werden der jüngeren Generation oft Kredite gewährt. Seltener kommt es zur Darlehensvergabe zwischen engen Freunden, da viele Menschen die Freundschaft nicht mit Geldangelegenheiten belasten wollen.
Wie bei einem Darlehen von einer Bank oder einer Sparkasse werden auch bei einem Privatkredit die Konditionen für das Ausleihen des Geldes fest vereinbart: Darlehenssumme, Laufzeit, Zinssatz, Tilgungen, Zins- und Tilgungstermine, Kündigung, Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung und Sicherheiten sind die wichtigsten Eckpunkte jedes Darlehensvertrages. Sicherheiten, zum Beispiel in Form von Hypotheken, können in einem Privatkreditvertrag genauso geregelt werden wie bei einem Bankdarlehen. Dabei sind allerdings die Form-Anforderungen für dingliche Sicherheiten zu beachten, die oftmals die Einbeziehung eines Notars notwendig machen. Auch mündlich geschlossene Kreditverträge sind juristisch voll wirksam – wenn auch wenig empfehlenswert.
Sollten dabei bestimmte Punkte nicht explizit vereinbart worden sein, gelten automatisch die Bestimmungen des § 488 BGB, in dem unter anderem Zins- und Tilgungszahlungen sowie Kündigungsmöglichkeiten geregelt sind. Kreditverträge zwischen engen Angehörigen, zum Beispiel zur Finanzierung eines Betriebes, werden steuerlich anerkannt, soweit sie einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, sie müssen so abgeschlossen werden, wie das auch unter fremden Dritten geschehen würde.
Muster für einen Privatkreditvertrag
Im Interesse beider Parteien sollte auch bei engem Verwandtschaftsgrad niemals auf einen schriftlichen Privatkreditvertrag verzichtet werden. Nur so kann es keine Missverständnisse geben, was die Konditionen des privaten Darlehens angeht. Bei Privatkrediten an jüngere Menschen sollte auch die pädagogische Wirkung bedacht werden: Ein Darlehen ist eine ernste Angelegenheit und nicht etwas, für das man Zinsen und Tilgung zahlt, wenn es mal passt oder auch nicht. Wenn der private Kreditgeber das Darlehen allerdings auch eher locker sieht und notfalls auf eine Rückzahlung verzichten möchte, könnte er von Anfang an eine Schenkung in Betracht ziehen. Im Internet lassen sich ohne Probleme von zahlreichen Anbietern Muster für einen Privatkreditvertrag herunterladen, die sich gut verwenden lassen. Ein solcher kostenloser Privatkreditvertrag sollte als Vorlage mindestens die folgenden Sachverhalte regeln:
- Darlehensbetrag und Bestätigung des Erhalts seitens des Kreditnehmers (am besten Auszahlung per Überweisung)
- Zinssätze
- Tilgungsplan
- Termine für Zins- und Tilgungszahlungen
- Kündbarkeit und Kündigungsgründe
- Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung (mit oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung)
- Ausschluss von Nebenabreden
- Schriftformerfordernis für Änderungen
- Sogenannte „salvatorische Klausel“ (diese besagt, dass im Falle der Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen der Vertrag als Ganzes seine Wirksamkeit behält).
Ein kostenloser Privatkreditvertrag nach diesem Muster sollte in zweifacher Ausfertigung angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Bei besonders langen Laufzeiten kann es auch sinnvoll sein, einer dritten Person, der beide Parteien uneingeschränkt vertrauen, eine Kopie des unterzeichneten Darlehensvertrages zur Aufbewahrung zu geben.
Stand 14.03.2011