Der Fiskus hält für Steuerzahler, viele Steuerfreibeträge bereit. Zum Teil haben diese Freibeträge einen sozialen Hintergrund und zu Teil gibt es sie aus einfachen Gründen. An erster Stelle steht der Grundfreibetrag, dieser wird jedem Steuerkunden gewährt. Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze muss keine Einkommensteuer bezahlt werden. Verdient man aber über den Steuerfreibetrag hinaus, so muss der Teil, der über den Freibetrag hinaus geht versteuert werden. Der Grundfreibetrag soll Steuerkunden mit minimalen Einkommen vor einer zusätzlichen Steuer schützen. Der Grundfreibetrag liegt bei jährlich 8.004,- Euro, bei Ehepaaren sind es 16.007.- Euro.
Der Sparerfreibetrag oder Sparer Pauschbetrag, ist wichtig um den Abzug der Abgeltungssteuer zu mindern. Hat man Zinseinkünfte aus Kapitalerträgen, so müssen diese verteuert werden. Aber es gibt die Möglichkeit einen Freistellungsantrag für den Sparerfreibetrag zu stellen. Diese muss über eine Bank reklamiert werden. Die Bescheinigungen werden auch von verschiedenen Banken anerkannt. Die Grenze für den Steuerfreibetrag liegt bei 801.- Euro pro Person und Jahr. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 1.602 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, so muss der Betrag der über die Grenze geht versteuert werden.
Der Kinderfreibetrag beträgt pro Kind 364.- Euro. Bei Ehepaaren, die doppelt veranlagt werden, verdoppelt sich der Freibetrag. Für jedes Kind gibt es ein sogenanntes Existenzminimum und hieraus wird der Kinderfreibetrag errechnet. Bei der Einkommensteuererklärung kann entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden. Durch die Mitarbeiter des Finanzamts wird automatisch geprüft, welche Variante die bessere für den Steuerkunden ist.
Auch für Rentner, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, gibt es Freibeträge. Auch Rentner können diesen Freibetrag nutzen, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Jeder Rentner hat einen persönlichen Steuerfreibetrag, welcher durch das Finanzamt ermittelt wird. Dieser Freibetrag wird sich bis zum Lebensende nicht mehr ändern.
Der Behindertenfreibetrag wird Menschen, die im Alltag oft mit zusätzlichen finanziellen Kosten belastet sind, gewährt. Der Behindertenfreibetrag wird mit 310.- Euro bescheinigt.
Die Freibeträge werden immer auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Werden die Freibeträge rechtzeitig auf die Lohnsteuerkarte eingetragen, so bedeutet dieses, dass bereits vorab, also im laufenden Jahr Steuern gespart werden.