Gerade für Existenzgründer ist es oft schwer, Fuß zu fassen. Da tut der eine oder andere Euro gut. Schön ist es, zu wissen, wie man bei der Steuer Geld einsparen kann. Es geht ganz einfach, wenn man weiß wie.
Investitionsabzug
Als Existenzgründer genießt man Steuervorteile. Besonders bei den Abschreibungen macht sich das bemerkbar. Das Zauberwort heiß in diesem Fall Investitionsabzug. Es gibt aber ein paar Regeln dafür und diese wären: Ein Existenzgründer kann für künftige Investitionen Geld vom Gewinn abziehen. Allerdings darf der Betrag nicht mehr als 40 Prozent der anzuschaffenden Güter betragen. Es gibt auch eine Höchstgrenze, diese beträgt 200.000 Euro. Diese Regelung ist für die Esten drei Jahre der Gründung möglich. Der Unternehmer ist dem Finanzamt Rechenschaft schuldig, er muss genau erklären, für was er das Geld ausgeben will. Die Anschaffungen müssen zum Anlagevermögen gehören. Hier liegt der Existenzgründer gegenüber den anderen Unternehmern klar im Vorteil. Denn diese können den Investitionsabzug nur in Anspruch nehmen, wenn das gesamte Betriebsvermögen unter 235.000 Euro liegt.
Ausbildungskosten & Betriebsausgaben
Existenzgründer müssen sich über eines im Klaren sein. Das Gewerbe sollte zuerst angemeldet werden und der Existenzgründer sollte schon nach außen hin als Unternehmer fungieren. Erst dann sollte er Investitionen tätigen oder entsprechende Schulungen und Fortbildungen machen. Denn nur so zählen die anfallenden Kosten zu den Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Werden zuerst die Investitionen getätigt oder anderweitig Geld aufgewendet, so kann das Finanzamt die entstanden Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Höchstens die Ausbildungskosten könnten als Sonderausgaben mit einem Höchstbetrag von 920 Euro steuermindernd anerkannt werden. Die Gewerbeanmeldung hat nebenbei noch den positiven Effekt, dass man als Unternehmer die bezahlte Vorsteuer wieder über die Umsatzsteuer-Vornameldung zurückholen kann. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen im Übrigen für zwei Jahre, monatlich bei beantragter Regelbesteuerung abgegeben werden.
Bei beantragter Regelbesteuerung werden für zwei Jahre monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen vom Finanzamt gefordert, was aber nicht zum Nachteil ist. Existenzgründer haben im Normalfall während der Gründungsphase regelmäßig Erstattungen durch die Investitionen, die getätigt werden. Dem Finanzamt sollten im Falle der Erstattung, die Eingangsrechnungen vorgelegt werden. Welche dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.