Zahllast der Steuererklärung reduzieren, was ist alles steuermindernd?
Wer das Optimum aus seiner Steuererklärung herausholen will, sollte sich folgende Punkte ansehen. Im Laufe eines Jahres kommt so ziemlich viel zusammen, was abzusetzen ist und sich steuermindernd auswirkt. Man muss nur wissen, was alles vom Finanzamt anerkannt wird. Aber nur Ausgaben, die bis zum 31.12. gemacht wurden, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Also lohnt sich oft die Überlegung, eine eh z. B. anstehende Renovierung noch im alten Jahr zu erledigen, um sich die Steuervorteile zu sichern. Eine Steuererklärung zu erstellen ist oft sehr mühsam, doch in Endeffekt lohnt sich die Mühe, denn oft kommen Hunderte von Euro an Steuerersparnis zustande. Gemeint sind Ausgaben, die steuermindernd sind wie diese:
Krankheitskosten, wie Reha, Brille, Zahnersatz, Medikamente, Massagen, Kuren, Praxisgebühren usw.
Absetzbar ist eigentlich alles, was ein Arzt verordnet hat, aber von der Krankenkasse nicht erstattet wird. Je mehr Kosten anfallen, desto besser ist es, denn es gibt den sogenannten zumutbaren Eigenanteil, den es zu überschreiten gilt. Denn erst ab diesem Betrag sind die Ausgaben der Krankheitskosten absetzbar. Der zumutbare Eigenanteil wird anhand des Bruttojahreseinkommens berechnet. Auch die Lebensumstände fließen in die Berechnung mit ein. Hier ist es unter anderem ausschlaggebend ob man alleinstehend oder verheiratet ist, oder ob man Kinder hat. Der zumutbare Eigenanteil kann zwischen einem und sieben Prozent des Jahreseinkommens liegen.
Haushaltskosten
Alle anfallenden Haushaltskosten sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Pro Jahr und Steuererklärung liegt der Betrag bei 5.710€. Ist der Steuerpflichtige Wohneigentümer, so kann er alles, was mit Renovierung, Erhalt und Sanierung zu tun hat, steuerlich absetzen. Natürlich nicht alles, es kann nur der Arbeitslohn angerechnet werden, also keine Materialkosten.
Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Gemeint sind alle haushaltsnahe Dienstleistungen. Hat man jemanden beschäftigt, z. B. wie Fensterputzer, Gärtner oder einen Schneeräumdienst oder jemanden zur Alten- oder Behindertenpflege, so wird das steuerlich begünstigt.
Werbungskosten
Wer als Arbeitnehmer, Arbeitsmittel kauft wie z. B. Computer, Arbeitsmappe, Fachliteratur, Schreibtisch, Taschenrechner usw. und diese Dinge im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen, so kann er das bis zu einer Höhe von bis zu 487, 90€ voll absetzen. Gehen die Beträge über diesen Betrag hinaus, so kann man den Betrag über mehrere Jahre hinweg abschreiben.
Alle anfallenden Kosten sind Werbungskosten und wirken sich zumeist deutlich auf die Nachzahlung aus. Oftmals kommt bei einem „normalen Arbeitnehmer“, der keine weiteren Einkünfte hat, sogar ein Steuerguthaben dabei heraus. Also immer schön alle Posten in der Steuererklärung angeben. Unterschreiten die Ausgaben den Pauschbetrag, der jedem zusteht, so rechnet das Finanzamt automatisch diesen Pauschalbetrag als Werbungskosten an.
Laut Urteil eines Finanzgerichtes dürfen die Beträge der beruflich bedingten Werbungskosten sogar geschätzt werden, sollte es für die keine Belege und Nachweise geben.